INFORMATION
SPRACHE: | Deutsche |
DATEN: | |
Autor: | Dieter Maihold |
ISBN: | 3848759349 |
FORMAT: | PDF EPUB FB2 |
DATEIGRÖSSE: | 10,5 |
ERLÄUTERUNG:
...er Bankentgelte steht seit mehreren Jahren im Fokus der Rechtsprechung des XI ... Bundesgerichtshof ... . Zivilsenates des Bundesgerichtshofs und auch des OLG des Saarlandes. Hierbei geht es nicht nur um die auch in der Presse breit diskutierten Bearbeitungsgebühren beim Abschluss von Darlehensverträgen, sondern auch um Entgelte in ... Das Erfordernis einer unionsrechtskonformen Auslegung umfasst die Verpflichtung der nationalen Gerichte, eine gefestigte Rechtsprechung gegebenenfalls abzuändern, wenn sie auf einer Auslegung des nationalen Rechts beruht, die mit den Zielen einer Richtlinie unvereinbar ist (Urteil vom 14. Seine zur früheren Rechtslage ergangene Rechtsprechung, nach der solche Fr ... Bankentgelte - AGB-Kontrolle in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ... . Seine zur früheren Rechtslage ergangene Rechtsprechung, nach der solche Freipostenregelungen erforderlich waren, hat der Senat angesichts dieser geänderten Rechtslage aufgegeben. Im Rechtsverkehr mit Verbrauchern kann aber die Entgelthöhe der richterlichen Inhaltskontrolle unterliegen. Die Klauseln unterlägen keiner AGB-Kontrolle, weil mit ihnen unmittelbar der Preis für eine vertragliche Hauptleistung bestimmt werde. Da die Parteien die Klauseln übereinstimmend so verstünden, dass sie Ein- und Auszahlungen von Bargeld an der Kasse erfassten, sei es ausgeschlossen, dass das Entgelt auch für Korrekturbuchungen erhoben werde, für die nach der Rechtsprechung des XI. Bislang hat der Bundesgerichtshof solche Klauseln nicht beanstandet. Diese Auffassung ist jedoch in den letzten Jahren im Schrifttum und in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte auf Kritik gestoßen. Nach der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hätte die Unterlassungsklage allerdings Erfolg gehabt. Nach dieser unterlagen solche Entgeltklauseln sowohl im Verbraucher- als auch im Unternehmerverkehr der richterlichen Inhaltskontrolle und waren wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden unwirksam, wenn sie keine angemessene Freipostenregelung vorsahen. In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist jedoch anerkannt, dass eine Erledigung nicht zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde führt, wenn der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt und anderenfalls die Klärung einer verfa...